Wasserwacht des Münchner Roten Kreuzes warnt präventiv vor dem Betreten von Eisflächen
Durch die Kälte der vergangenen Tage bildet sich langsam auf den Gewässern im Bereich der Kreiswasserwacht München eine dünne Eisschicht. Darauf entsteht dann teilweise eine Raureifschicht, welche große Gefahren in sich birgt, da die Stärke und Tragfähigkeit der Eisschicht nicht feststellbar ist. Das Eis braucht Zeit, um tragfähig zu werden. Bei stehenden Gewässern sollte das Eis als Richtwert mindestens 15 cm, bei fließenden Gewässern, wie Bächen und Flüssen sogar 20 cm dick sein. Die Dicke der Eisdecke kann aufgrund von Strömungen und wechselnden Wasserständen variieren.
Daher bitte keinesfalls das Eis betreten! Die Seen in und um München herum sind zum Betreten nicht freigegeben. Wer sich nicht daran hält und einbricht, bringt sich und evtl. benötigte Retter in Lebensgefahr!
Aufgrund der derzeitigen Wassertemperaturen verliert ein Mensch, der ins Eis eingebrochen ist, sehr schnell das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken. Die Wasserwacht warnt deshalb eindringlich vor den Risiken und appelliert an die Eigenverantwortung und Vorbildfunktion besonders in Richtung von Kindern. Sollte man dennoch ins Eis einbrechen, ist es wichtig, um Hilfe zu rufen und zu vermeiden, dass man unter das Eis gerät. Zudem sollte man sich so wenig wie möglich bewegen. Ist eine Person eingebrochen, sollten Zeugen diese mit Hilfe von Rettungsringen, Leitern, Ästen oder Kleidungsstücken absichern, evtl. damit aufs Eis oder an Land ziehen und sofort über den Notruf 112 den Rettungsdienst benachrichtigen. Man sollte nur dann selbst ins eisige Wasser springen, wenn man über eine dritte Person mit Seil gesichert ist. Bis der Rettungsdienst eintrifft, muss der Verunfallte an Land in die stabile Seitenlage gebracht und vor Kälte geschützt werden.
Achtung: Im Gegensatz zu den heutigen Aussagen in einigen Medien weist die KWW-München darauf hin, dass die Gewässer bzw. Eisflächen in unserem Verantwortungsbereich keineswegs von der Wasserwacht freigegeben werden. Es gelten die (Warn)Hinweise der Stadt München bzw. der zuständigen Kommunen.
Siehe auch: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/freizeit-sport-natur/wintersport/eislaufen.html