Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass eine Schlüsselausgabe an Einsatzkräfte nur gegen Vorlage des Führerscheins erfolgen kann. Dies dient zum einen der Kontrolle der Identität des Abholers/Fahrers, als auch der gültigen Fahrberechtigung, die beim Führen von Einsatzfahrzeugen stets mitgeführt werden muss.