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Regelung zur Anbringung von Werbung auf Dienstfahrzeugen

Da in letzter Zeit vermehrt Anfragen kursierten, ob werbefinanzierte Einsatzfahrzeuge möglich bzw. sinnvoll seien und eine entsprechende Firma intern mit einer Rotkreuzreferenz intensiv Werbung betreibt, geben wir das aktuelle Rundschreiben 15/07 nebst Anlage (siehe unten) der BRK-Landesgeschäftsstelle zur Kenntnis und bitten um Beachtung.