Das Rote Kreuz setzt häufig zu Werbezwecken in unterschiedlichen Medien (Webseiten, Faltblätter, Presseinformationen) Bildmaterial ein. Um sicherzustellen, dass künftig nur noch autorisiertes Bildmaterial zum Einsatz kommt und um die bestehenden Bildrechte zweifelsfrei zu dokumentieren, muss künftig verbindlich die beigefügte
Freigabeerklärung für Fotos verwendet werden.